In Österreich gibt es keine gesetzliche Impfpflicht gegen Tollwut bei Hunden und Katzen, da Österreich seit 2008 als tollwutfrei gilt.
Trotzdem ist eine Tollwutimpfung bei Hunden aus mehreren Gründen zu empfehlen:
- Wer mit seinem Hund eine EU-Grenze übertritt, benötigt einen EU-Heimtierausweis mit einer gültigen Tollwutimpfung. Das bedeutet, selbst ein
Tagesausflug zum Tegernsee oder ein verlängertes Wochenende mit Deinem Hund am Gardasee ist ohne gültige Tollwutimpfung nicht möglich.
- Im Falle eines Beißvorfalles muss der Hundehalter nachweisen, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Der Hund, der gebissen hat, muss im Abstand von 10
Tagen zwei Mal einem Tierarzt zur Untersuchung auf Tollwutsymptome vorgeführt werden. Kann ein Tierarzt bestätigen, dass laut EU-Heimtierausweis ein gültiger Tollwutschutz besteht, kann diese
zweiteilige Untersuchung entfallen. Kann keine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden, wird dem Geschädigten vom Arzt eine sogenannte „postexponentielle“ Impfung nahegelegt. Zivilrechtliche
Konsequenzen mit Schmerzensgeldforderungen etc. sind die logische Folge für den Hundehalter.