Listenhunde

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In Tirol werden Hunde nicht nach ihrer Rasse beurteilt. Es gibt daher keine besonderen Haltungsauflagen für bestimmte Hunderassen.

 

Kommt es jedoch zu einem Vorfall, bei dem ein Hund einen Menschen oder ein Tier verletzt, kann die zuständige Behörde die Halterin oder den Halter schriftlich auffordern, den Hund bei einer Amtstierärztin oder einem Amtstierarzt vorzustellen. Dort wird geprüft, ob der Hund als auffällig und damit möglicherweise gefährlich einzustufen ist.

 

Wird ein Hund als auffällig beurteilt, informiert die Amtstierärztin bzw. der Amtstierarzt die Behörde. Diese kann anschließend einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang anordnen.