Leinen- & Maulkorbpflicht

Seit 2019 schreibt das Landespolizeigesetz vor, dass Hundehalter ihre Vierbeiner an öffentlichen Orten, im Ortskern und Wohngebiet mit Leine oder Maulkorb zu führen haben. In öffentlichen Verkehrsmitteln (ebenso bei Bergbahnen und auf Ausflugsschiffen), bei größeren Menschenansammlungen, Kindergärten, Schuleinrichtungen u.ä. gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.

 

Den Gemeinden steht es frei, per Verordnung Hundefreilaufzonen auszuweisen (siehe Freilauf).

Generell gilt: Laut 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1, Ziffer 1.1.6 müssen Maulkörbe der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein. Außerdem müssen sie dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.

 

Mehr Informationen zur richtigen Passform findest Du im Info-Folder zu Maulkörben der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz: www.tierschutzkonform.at/heimtiere/folder-leitfaeden/