
Beißvorfall
Wenn ein Hund, egal welcher Rasse, ein Tier oder einen Menschen verletzt, muss er von einem Amtstierarzt beurteilt werden. Dieser stuft den Hund ein (z.B. „auffällig“) und entscheidet über erforderliche Auflagen z.B. Leinen- oder Maulkorbpflicht. Wurde ein Mensch verletzt, muss außerdem mittels EU-Heimtierausweis nachgewiesen werden, dass der Hund eine gültige Tollwut-Impfung hat. Der Vierbeiner muss dann zwei Mal im Abstand von 10 Tagen einem Tierarzt vorgeführt und auf mögliche Tollwutsymptome untersucht werden.
Giftköder
Wenn Du einen Giftköder findest oder vermutest, solltest Du:
WICHTIG: Wenn Du vermutest, dass Dein Hund einen Giftköder gefressen hat und/oder Symptome einer Vergiftung zeigt, solltest Du sofort einen Tierarzt aufsuchen. Ein schnelles Handeln kann lebensrettend sein.
Entlaufen
Dein Hund hat Reißaus genommen?
Die ehrenamtlichen Teammitglieder erklären Dir Schritt für Schritt was zu tun ist!