Anschaffung eines Hundes

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Mit dem Einzug eines tierischen Mitbewohners kommen, neben vielen schönen Stunden mit dem neuen besten Freund, auch einige Pflichten auf Dich zu.

Bei der Anschaffung gilt es folgendes zu beachten:

 

EU -Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis, oftmals auch als Impfpass bezeichnet, ist der Reisepass Deines Hundes. Diesen musst Du mit Dir führen, wenn Du mit Deinem Vierbeiner eine Grenze überquerst.

Der Ausweis muss folgende Daten enthalten:

  • Name, Alter, Geschlecht des Tieres
  • Microchip-Nummer
  • bestehender Impfschutz gegen Tollwut
  • Name und Adresse des Tierhalters

Informiere Dich, bevor Du eine Reise ins Ausland unternimmst, welche Gesetze im jeweiligen Land gelten (Impfungen, Rasselisten usw.)

 

Heimtierdatenbank

Die Registrierung Deines Hundes in der österreichischen Heimtierdatenbank ist gesetzlich verpflichtend

Die Anmeldung erfolgt über die offizielle Heimtierdatenbank: Heimtierdatenbank Österreich.

 

Zusätzlich empfiehlt sich die Registrierung bei einer der großen privaten Heimtierdatenbanken, beispielsweise TASSO oder Animaldata.com

 

Mikrochip

Der Mikrochip wird vom Tierarzt eingesetzt. In der Regel wird das Setzen des Chips bereits vom Züchter oder Tierschutzverein veranlasst. Die Mikrochipnummer findest Du im EU-Heimtierausweis.

 

Hundesteuer

Vergiss nicht Deinen Hund bei Deiner (Markt-)Gemeinde anzumelden.

In den meisten Gemeinden wird eine Hundesteuer erhoben.

 

Haftpflichtversicherung

In Tirol müssen Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abschließen. Wende Dich dazu an Deinen  Versicherungsvertreter (siehe Versicherungen).

 

Krankenversicherung

Bestimmt hast Du Dir schon Gedanken gemacht, welche Kosten insbesondere bei der tierärztlichen Versorgung auf Dich zukommen.

Mit einer Unfall- und Krankenversicherung für Hunde kannst Du unangenehmen Überraschungen vorbeugen.

 

Sachkundenachweis 

 

Neuer Sachkundenachweis für Hundehalter ab 01.07.2026

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in ganz Österreich ein neuer, verpflichtender Sachkundenachweis für Personen, die einen Hund neu übernehmen.

 

Der Nachweis besteht aus: 

  • 4 Stunden Theorie, die vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden müssen.
  • 2 Stunden Praxis mit dem eigenen Hund, die innerhalb des ersten Jahres nach Beginn der Hundehaltung nachzuweisen sind.

Ziel der neuen Regelung ist es, künftige Hundehalter bestmöglich auf ihre Verantwortung vorzubereiten und das Zusammenleben von Mensch und Hund sicher und tierschutzgerecht zu gestalten.

 

In Tirol wird zudem besonderes Augenmerk auf das richtige Verhalten mit Hunden im Umgang mit Weidevieh und auf Almen gelegt.

 

 

Sachkundenachweis für Hundehalter bis 30.06.2026

Seit Oktober 2020 müssen Ersthundehalter bei erstmaliger Anmeldung eines Hundes einen Sachkundenachweis erbringen.  

Diese Schulung soll zukünftigen Hundehaltern wichtige Informationen liefern, um sie bei der Vorbereitung auf ihre neue Aufgabe und Verantwortung zu unterstützen.

 

Die Schulung wird in Zusammenarbeit mit tierschutzqualifizierten Hundetrainern oder Tierärzten mit der Zusatzqualifikation „Tierverhalten“ durchgeführt und kann u.a. beim WIFI Tirol absolviert werden (Online oder Präsenz).