Auto
Aus verkehrsrechtlicher Sicht gelten Hunde und Co. als „Ladung“ und müssen entsprechend gesichert werden.
Mögliche Transport- und Sicherungssysteme sind:
Öffentliche Verkehrsmittel
In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Kleinere Hunde können in der Regel in einer Transportbox mitgeführt werden. Ob für den Transport des Vierbeiners ein Ticket zu lösen ist, hängt vom Transportunternehmen ab. In den Zügen und Bussen sowie den Bergbahnen im Zillertal werden Hunde kostenlos befördert.
Taxi
Zwar herrscht in Tirol die sogenannte Beförderungspflicht, allerdings gilt diese nicht für Haustiere. Daher ist es ratsam, sich bei der Bestellung eines (Wander-)Taxis oder Bahnhofshuttles zu informieren, ob das Taxiunternehmen Vierbeiner in seinen Fahrzeugen erlaubt.